Hierzu jedoch bedarf es noch einiger Anstrengungen, wie aus den Erklärungen von Bildungsminister Claude Meisch, der für Behinderungen zuständigen Familienministerin Corinne Cahen und dem Staatssekretär für Kultur, Claude Arendt, am Donnerstag im “Centre de logopédie” hervorging.
Das beginnt bereits bei dem Recht, bei staatlichen Behördengängen einen kostenlosen Gebärdendolmetscher in Anspruch nehmen zu können. Mit Lynn Menster und Véronique Steinmetz gibt es zurzeit nur deren zwei im ganzen Land. Die Ausbildung zum Gebärdendolmetscher umfasst mindestens 430 Stunden Unterricht für jemanden, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Das sind zwei Jahre Studium. Aus diesem Grunde wird das neue Gesetz auch erst in rund zwei Jahren voll und ganz in Kraft treten können.
Dolmetscher aus der Großregion
Bis weitere Dolmetscher ausgebildet sein werden, wird das Familienministerium auf die Dienste der beiden genannten zurückgreifen oder auf Unterstützung aus der Großregion. Mit dem neuen Gesetz möchte man die Sprachgemeinschaft der Hörgeschädigten und die der Gehörlosen anerkennen und gleichstellen.
In enger Zusammenarbeit mit den Vereinigungen „Daaflux“, „Hörgeschädigten-Beratung“ und dem Dachverband gehörloser und gehörgeschädigter Menschen, „Solidarität mit Hörgeschädigten“, hat man sich in Luxemburg für die deutsche Gebärdensprache als vollwertige Sprache entschieden.
Mit dem neuen Gesetz bekommen betroffene Kinder und Jugendliche das Recht, die Schulen in Luxemburg in der Gebärdensprache absolvieren zu können. Auch dies ist natürlich leichter gesagt als getan.
100 kostenlose Unterrichtsstunden
Zuerst müssen nämlich die entsprechenden Lehrkräfte gefunden beziehungsweise ausgebildet werden. Dann gilt es, auf regionaler Ebene Schwerpunktschulen einzurichten, in denen die betroffenen Schüler dann das gleiche Schulprogramm erlernen können wie hörende Schüler. Mindestens fünf Experten oder Dolmetscher der Gebärdensprache sollen in den nächsten Jahren eingestellt werden, um Lehrer, Erzieher und Professoren zu unterrichten, wie Claude Meisch unterstrich.
Als besonders wichtig wird auch eingestuft, dass direkte Familienmitglieder von betroffenen Kindern zumindest die Grundbegriffe der Gebärdensprache erlernen können. Ihnen werden im Rahmen der Erwachsenenbildung bis zu 100 Unterrichtsstunden kostenlos angeboten. Und nicht zuletzt soll auch die breite Öffentlichkeit näher an die Gebärdensprache herangeführt werden. Auch für sie sollen im Rahmen der Erwachsenenbildung Kurse angeboten werden.