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Maskenpflicht: Neue Regelung für Schwerhörige und Gehörlose

Betroffene dürfen nun den Mundschutz zur Verständigung herunterzuziehen
Article publié le Sonnabend 4. Juli 2020.
traduction : fr


Für Hörende ist die Maske bei alltäglichen Verrichtungen wie etwa dem Einkauf schon umständlich, für Gehörlose oder Hörbehinderte ist sie aber eine Katastrophe, schlug zu Beginn der Maskenpflicht Judit Nothdurft Alarm, wie wir berichteten. Sie ist selbst schwerhörig und gibt Schulungen für die Kommunikation mit Hörgeschädigten. Das Problem ist, dass die Maske über dem Mund das Lippenlesen unmöglich macht.

Rund 80.000 Gehörlose gibt es in Deutschland. In Bayern leben rund 15.000 Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 Prozent. In Mittelfranken gibt es laut dem Bezirk etwa 1800 Gehörlose. Sie alle stellt die Maskenpflicht vor große Schwierigkeiten. Soweit es aus medizinischen Gründen nicht unmöglich ist, gilt die Maskenpflicht laut dem bayerischen Gesundheitsministerium auch für Menschen mit Behinderungen, es sei denn, es ist gesundheitlich unzumutbar für sie.

Auf die dringende Nachfrage vieler Verbände und Organisationen für und von Menschen mit Hörbehinderung gibt es nun aber eine neue Regelung für Hörbehinderte und ihre Begleitperson. Den Mundschutz zur Verständigung herunterzuziehen, ist nun erlaubt. „Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist“, heißt es konkret in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Nicht nur Judit Nothdurft freut sich darüber.

"Wir begrüßen diese Ausnahmereglung ausdrücklich. Sie ist (. . . ) eine wesentliche Erleichterung für alle hörgeschädigten Menschen", freut sich Regine Zille, Vorsitzende des Bayerischen Cochlea-Implantat-Verbandes, über die Nachjustierung der Regierung. Auch Peter Ihl, der zusammen mit Isabellé Klemm von der Sozialberatung der evangelischen Schwerhörigenseelsorge zwei Selbsthilfegruppen für Hörbehinderte in Bayern leitet, ist erleichtert über die neue Regelung. "Nur ist das leider noch viel zu wenig bekannt!", findet er.

Eine weitere Lösung: Masken mit einer transparenten Mundpartie. Die durchsichtige Folie kann herausgenommen und desinfiziert werden. Bastelanleitungen finden sich dazu schon länger im Netz. Mittlerweile kann man die Masken aber auch kaufen. Etwa bei Designerin Simone Weghorn, die zusammen mit dem Fürther Hörakustikmeister André Fiedler Masken mit durchsichtigen Einsatz entwickelt hat.

Vor allem wäre es hilfreich, wenn die Hörenden in wichtigen Bereichen einen Schutz parat hätten, bei dem die Mundbewegung sichtbar ist. Einige Arztpraxen haben sich schon mit einem durchsichtigen Mundschutz ausgestattet. Und die Herzogenauracher Firma Schaeffler hat in einer Aktion dem Bayerischen Roten Kreuz in Erlangen 50 durchsichtige Gesichtsvisiere für die Ausstattung der Rettungswagen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sollten Hörende nicht ungeduldig werden, wenn das Gegenüber im Supermarkt oder in einer anderen Situation nicht antwortet. Und in Betracht ziehen, dass es sich um einen Menschen mit Hörbehinderung handelt - und das Gesagte freundlich wiederholen. Und notfalls zum Stift greifen oder die Maske kurz herabziehen.

https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/maskenpflicht-neue-regelung-fur-schwerhorige-und-gehorlose-1.10158796

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